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Gesetz zu digitalen Pflegeanwendungen

Das Digitale- Versorgung–und–Pflege–Modernisierungs–Gesetz (DVPMG) ist in Kraft getreten. Damit gelten nun die folgenden neuen Regelungen, die für Pflegebedürftige relevant sind:

Digitale Pflegeanwendungen

Alle Pflegebedürftigen haben einen Anspruch auf eine Versorgung mit digitalen Pflegeanwendungen. Das sind Anwendungen, die wesentlich auf digitalen Technologien beruhen und von den Pflegebedürftigen oder in der Interaktion von Pflegebedürftigen, Angehörigen und zugelassenen ambulanten Pflegeeinrichtungen genutzt werden, um Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten der/ des Pflegebedürftigen zu mindern und einer Verschlimmerung der Pflegebedürftigkeit entgegenzuwirken.

Über die Notwendigkeit der Versorgung mit einer digitalen Pflegeanwendung entscheidet die Pflegeversicherung anhand eines Verzeichnisses des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte.

Wenn Sie also eine bestimmte digitale Anwendung wie beispielsweise eine App, die Ihre Pflege erleichtert, anschaffen möchten, sollten Sie sich vorab mit Ihrer Pflegeversicherung oder gegebenenfalls Ihrer Krankenversicherung in Kontakt setzen.

Ergänzende Unterstützung

Wenn Sie einen Pflegegrad haben und digitale Pflegeanwendungen nutzen, so haben Sie nun einen Anspruch auf ergänzende Unterstützungsleistungen, sofern diese erforderlich ist. Diese ergänzenden Unterstützungsleistungen müssen durch zugelassene ambulante Pflegeeinrichtungen erbracht werden. Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte muss die Erforderlichkeit dieser ergänzenden Unterstützungsleistungen festgestellt haben.

Leistungsanspruch für Digitales

Als pflegebedürftige Person haben Sie Anspruch auf insgesamt 50 Euro Erstattung im Monat für digitale Pflegeanwendungen und ergänzende Unterstützungsleistungen.

Erweiterung der Pflegeberatung

Wenn Sie eine individuelle Pflegeberatung in Anspruch nehmen möchten, können Sie dies von nun auch digital tun. Auch dann, wenn Sie digital beraten wurden, haben Sie weiterhin den Anspruch auf eine Beratung bei sich zuhause. Für eine unabhängige Beratung können Sie sich beispielsweise an die compass pflegeberatung wenden.

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