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Unsere Leistungen

Antragsstellung / Erstanträge

Ein Antrag auf Zuerkennung eines Pflegegrades ist Voraussetzung, um Leistungen aus der Pflegeversicherung zu erhalten. Wir prüfen Ihren Fall Schritt für Schritt, damit Sie erfolgreich einen Pflegegrad beantragen können.

Allgemein

Es gibt fünf Pflegegrade zur Einstufung der Pflegebedürftigkeit. Doch welcher Pflegegrad kommt für Sie bzw. Ihren Angehörigen in Frage? Diese Frage müssen nicht Sie beantworten, sondern die zuständige Pflegekasse, die der entsprechenden Krankenkasse angeschlossen ist. Ihre Pflegekasse beauftragt einen Gutachter, der die Begutachtung in der Häuslichkeit (auch im Pflegeheim) durchführt.

Dabei ist es einerlei, ob Sie als Antragsteller privat oder gesetzlich versichert sind. Beide Pflegeversicherungsarten arbeiten mit Gutachtern des Medizinischen Dienstes (MD, früher: MDK) oder von MEDICPROOF zusammen.

Wir übernehmen die komplette Bearbeitung der Unterlagen zur Einstufung zum Pflegegrad. Wer erstmals einen Antrag auf einen Pflegegrad bei seiner Pflegekasse stellt, wird nach einem Prüfverfahren persönlich begutachtet. Dabei ermitteln Gutachter des MD (Medizinischer Dienst, früher: MDK) bei gesetzlich oder die MEDICPROOF GmbH bei privat Versicherten den Grad ihrer noch vorhandenen Selbstständigkeit und empfehlen ggf. einen Pflegegrad. Letztlich entscheidet die Pflegekasse des Antragstellers über die Genehmigung eines Pflegegrades und der damit verbundenen Pflegeleistungen.

Krankheitsgruppen

In manchen Fällen ist eine Pflegebedürftigkeit offensichtlich, etwa nach einem Schlaganfall oder bei einer fortschreitenden Parkinson-Erkrankung. In anderen Fällen, wie bei einer Demenz, fällt es Betroffenen und ihren Angehörigen oft weitaus schwerer, den Hilfsbedarf anzuerkennen und konsequenterweise einen Pflegegrad zu beantragen. Dabei können die Leistungen aus der Kasse eine enorme Entlastung darstellen.

Es gibt grundsätzlich sechs Krankheitsgruppen, die sehr häufig mit einer Pflegebedürftigkeit verknüpft sind:

  • Krankheiten des Kreislaufsystems, z. B. Herzmuskelschwäche, Herzinfarkt, Schlaganfall
  • Psychische Erkrankungen, z. B. Demenz, Alzheimer
  • Krankheiten des Nervensystems, z. B. Multiple Sklerose, Parkinson, neurologische Folgen von Diabetes
  • Krankheiten des Bewegungsapparates, z. B. Arthrose, Rheuma, Osteoporose
  • Krebserkrankungen
  • Senilität und andere unspezifische Symptome, z. B. infolge einer Demenz

Wir unterstützen Sie in der gezielten schriftlichen Definierung Ihrer Krankheitsgruppe und der Ausfüllung der notwendigen Formulare.

Pflegegrad

Es existieren fünf Pflegegrade, die für eine Antragsstellung in Frage kommen. Gemeinsam überprüfen wir Ihre individuelle Situation und tätigen alle notwendigen Schritte für eine möglichst reibungslose Beantragung.

Pflegegrad 1
Sofern die Pflegekasse auf Basis des Gutachtens über eine „geringe Beeinträchtigung der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten“ (bzw. über ein Ergebnis zwischen 12,5 und unter 27 Punkten) entscheidet, erkennt sie den Pflegegrad 1 an und bescheinigt dem Versicherten alle entsprechenden Leistungen für Pflegegrad 1.

Pflegegrad 2
Entscheidet die Pflegekasse auf Basis des Gutachtens über eine „erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten“ (27 bis unter 47,5 Punkte), so weist sie dem Antragsteller Pflegegrad 2 zu.

Pflegegrad 3
Sprechen die Ergebnisse des Gutachtens für eine „schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten“ bzw. ergibt das Gutachten eine Punktanzahl von 47,5 bis unter 70 Punkte, so erhält der Antragsteller Pflegegrad 3 und die damit verbundenen Leistungen.

Pflegegrad 4
Sofern die Pflegekasse von einer „schwersten Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten“ (bzw. einem Ergebnis zwischen 70 bis unter 90 Punkten) ausgeht, spricht sie dem Antragsteller Pflegegrad 4 zu.

Pflegegrad 5
Eine „schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung“ (bzw. 90 bis 100 Punkte als Ergebnis des Gutachtens) führen zur Anerkennung des Pflegegrads 5.

Auch wenn wir Ihren Pflegegrad nicht eigenständig definieren können, geben wir Ihnen bereits während unserer Beratung einen ersten Ausblick. Alle notwendigen Unterlagen reichen wir mit Ihnen gemeinsam ein und sind Ihr Ansprechpartner für alle fortführenden Rückfragen und weiteren Anforderungen.

Häufige Fragen & Antworten

Den Antrag auf Pflegegrad können Sie entweder schriftlich per Brief oder Formular, telefonisch oder in Zusammenarbeit mit unseren Agenturen stellen.

Der Antrag auf Pflegegrad kann bei der Pflegekasse des Versicherten gestellt werden. Welche Pflegekasse für Ihren Fall zuständig ist, erfahren Sie bei der zuständigen Krankenversicherung.

Wir unterstützen Sie während des gesamten Prozesses.

Eine Wiederholungsbegutachtung durch den MDK (Medizinischer Dienst der Krankenversicherung; bei gesetzlich Versicherten) oder MEDICPROOF (bei privat Versicherten) erfolgt i. d. R. nach dem Antrag auf eine Höherstufung des Pflegegrades oder nach geleistetem Widerspruch gegen die Einstufung des Pflegegrades. Bei der erneuten Begutachtung wird die Pflegesituation durch den Gutachter neu bewertet.

Wir unterstützen Sie in jedem der oben genannten Prozessschritte.

Detaillierte Situationsanaylse und Beratung der nächsten notwendigen Schritte.