Unsere Leistungen
KlassischePflegeberatung
Wenn Menschen unerwartet und plötzlich pflegebedürftig werden, gehen damit viele Fragen einher: Wie organisiere ich die Pflege? Kann der Pflegebedürftige zuhause wohnen bleiben? Welche Unterstützung steht uns eigentlich zu? Unsere Pflegeberatung klärt viele dieser Fragen.
Definition
In einer Pflegeberatung werden Pflegebedürftige oder ihre pflegenden Angehörigen über die Möglichkeiten der Pflege informiert. Es gibt allgemeine und individuelle Pflegeberatungen, die rechtlich unterschiedlich verankert sind. Der Begriff Pflegeberatung ist nicht geschützt.
Pflegeberater, die Ihr Handwerk verstehen, arbeiten mit einem kostenfreien Erstberatungsgespräch und mit Erfolgshonorar. Somit kauft der Patient nicht die Katze im Sack. Die Erstberatung ist bei uns stets kostenfrei. Nach einer Ersteinschätzung haben Sie die Wahl, wie und ob Sie mit uns weiterarbeiten möchten.
Leistungen
In der Pflegeberatung werden Pflegebedürftige und ihre Angehörigen darüber aufgeklärt, welche Sozialleistungen und Unterstützungsangebote für den Pflegebedürftigen in Frage kommen:
Pflegeleistungen vom Bund
Hierbei geht es um Leistungen der Pflegeversicherung, die bundesrechtlich verankert sind (u.a. Kurzzeitpflege, Entlastungsbetrag, Pflegegeld).
Unterstützungsleistungen vom Bundesland
Zudem werden die nach Landesrecht anerkannten Angebote zur Unterstützung im Alltag (z.B. Nachbarschaftshilfe, Haushaltshilfen) erläutert.
Kommunale Hilfsangebote
Außerdem erläutern wir Ihnen kommunale Hilfsangebote und Leistungen wie z.B. Seniorentreffs.
Häufige Fragen & Antworten
Was ist eine Pflegeberatung?
In einer Pflegeberatung werden Ratsuchende über die Möglichkeiten der Pflege informiert. Der Begriff Pflegeberatung ist nicht geschützt. Es gibt allgemeine und individuelle Pflegeberatungen, die rechtlich unterschiedlich verankert sind.
Kann ich mir meinen Pflegeberater aussuchen?
Sofern die gewünschte Person die Zertifizierung zum Pflegeberater nach § 7a SGB XI vorweisen kann, spricht nichts dagegen, dass Ratsuchende sich ihre Beratungsperson eigenständig aussuchen. Die Kranken- bzw. Pflegekasse wird jedoch vorab prüfen, ob die Person zertifiziert ist.
Durch eine Zusammenarbeit mit uns sind Sie stets auf der sicheren Seite.
Wann wird eine Pflegeberatung in Anspruch genommen?
Wenn Menschen plötzlich pflegebedürftig werden, haben Betroffene und ihre Angehörigen oftmals viele Fragen. Eine individuelle Pflegeberatung nach § 7a SGB XI ist empfehlenswert.
Was kostet eine Pflegeberatung?
Für Sozialversicherungspflichtige ist die Pflegeberatung nach § 7a SGB XI kostenfrei, da sie von der Pflegekasse finanziert wird. Dasselbe gilt auch für Pflegekurse nach § 45 SGB XI sowie für die sog. Beratungsbesuche nach § 37.3 SGB XI. Wenn die Kasse keine Kostenübernahme zusichert, werden die Kosten für die Pflegeberatung auch nicht übernommen.
Wir prüfen zu Beginn unserer Zusammenarbeit in welcher Form unsere Beratungskosten für Sie übernommen werden können.
Wie teuer ist die Pflegeberatung?
Die Erstberatung ist stets kostenlos. Vereinbaren Sie hierzu einen Termin mit einer unserer Agenturen. Nach unserer Ersteinschätzung entscheiden Sie eigenständig, ob Sie mit uns weiterarbeiten möchten. Erst dann greift auch erst unser Vergütungssystem.
Nachdem das Verfahren durch einen positiven Bescheid abgeschlossen ist, greift die Abrechnung der Beratung direkt durch uns mit Ihnen. Sie erhalten also erst nachdem Ihre Pflegekasse die Nachzahlung überwiesen hat, unsere Rechnung.
Wir arbeiten mit einem erfolgsbasierten Honorarsystem – Sie gehen kein finanzielles Risiko ein.
Wie verläuft die Beratung?
Unsere Beratung ist in fünf grundlegende Schritte unterteilt.
Das kostenlose Erstgespräch, die Erstellung des Erstgutachtens, das Einreichen aller notwendigen Unterlagen, die Terminabstimmung mit den zuständigen Stellen und die Prüfung des Bescheides.
Wie hoch sind die Erfolgsaussichten?
Wie hoch die Erfolgsaussichten sind, können wir Ihnen bereits nach unserem ersten Treffen mitteilen. Sie haben nichts zu verlieren, denn die Erstberatung ist für Sie stets kostenfrei.
Welche Unterlagen brauche ich?
Die notwendigen Unterlagen unterscheiden sich von Fall zu Fall – verbunden mit den notwendigen Anträgen. Wir besprechen gemeinschaftlich welche Unterlagen notwendig sind und klären die Zuständigkeiten der Beschaffung.