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Unsere Leistungen

Klassische
Pflegeberatung

Wenn Menschen unerwartet und plötzlich pflegebedürftig werden, gehen damit viele Fragen einher: Wie organisiere ich die Pflege? Kann der Pflegebedürftige zuhause wohnen bleiben? Und welche Unterstützung steht uns eigentlich zu? Unsere Pflegeberatung klärt viele dieser Fragen.

Definition

In einer Pflegeberatung werden Pflegebedürftige oder ihre pflegenden Angehörigen über die Möglichkeiten der Pflege informiert. Es gibt allgemeine und individuelle Pflegeberatungen, die rechtlich unterschiedlich verankert sind. Der Begriff Pflegeberatung ist nicht geschützt. Durch das Pflege-Weiterentwicklungsgesetz aus dem Jahr 2009 wurde die individuelle Pflegeberatung als Rechtsanspruch in § 7a des Elften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XI) festgelegt, sodass jeder Pflegebedürftige bzw. die Angehörigen grundsätzlich ein Recht auf Pflegeberatung haben.

Im Rahmen der Pflegeberatung nach § 7a werden im ersten Schritt unterschiedliche Unterstützungsmöglichkeiten (u. a. Entlastungsangebote, Sozialleistungen und Hilfsangebote) für den Pflegebedürftigen sowie seine pflegenden Angehörigen vorgestellt. Im nächsten Schritt wird ein individueller Versorgungsplan im Sinne eines sog. Fallmanagements ausgearbeitet. Das bedeutet, dass der individuelle Fall der pflegebedürftigen Person betrachtet wird und unsere Beratung auf ihn und seine Bedürfnisse zugeschnitten ist.

Die Erstberatung ist bei uns stets kostenlos. Nach einer Ersteinschätzung haben Sie die Wahl, wie und ob Sie mit uns weiterarbeiten möchten.

Leistungen

In der Pflegeberatung werden Pflegebedürftige und ihre Angehörigen darüber aufgeklärt, welche Sozialleistungen und Unterstützungsangebote für den Pflegebedürftigen in Frage kommen:

Pflegeleistungen vom Bund
Es geht zum einen um Leistungen der Pflegeversicherung, die bundesrechtlich verankert sind (u. a. Kurzzeitpflege, Entlastungsbetrag, Pflegegeld).

Unterstützungsleistungen vom Bundesland
Außerdem werden die nach Landesrecht anerkannten Angebote zur Unterstützung im Alltag (z. B. Nachbarschaftshilfe, Haushaltshilfen) erläutert.

Kommunale Hilfsangebote
Zudem werden kommunale Hilfsangebote (bspw. Seniorentreffs) dargelegt.

Kosten

Die Kosten für eine Pflegeberatung nach § 7a SGB XI übernehmen die Pflegekassen. Der Versicherte muss dafür nicht in Vorkasse treten, da die Berater i. d. R. selbst mit der Pflegekasse abrechnen. Auch die Kosten für Pflegekurse nach § 45 sowie Beratungsbesuche nach § 37.3 werden von den Pflegekassen übernommen.

Unsere Beratung zielt darauf hin, dass Sie möglichst geringe Kosten selbst tragen müssen.

Häufige Fragen & Antworten

In einer Pflegeberatung werden Ratsuchende über die Möglichkeiten der Pflege informiert. Der Begriff Pflegeberatung ist nicht geschützt. Es gibt allgemeine und individuelle Pflegeberatungen, die rechtlich unterschiedlich verankert sind.

Sofern die gewünschte Person die Zertifizierung zum Pflegeberater nach § 7a SGB XI vorweisen kann, spricht nichts dagegen, dass Ratsuchende sich ihre Beratungsperson selbst aussuchen. Die Kranken- bzw. Pflegekasse wird jedoch vorab prüfen, ob die Person zertifiziert ist.

Durch eine Zusammenarbeit mit uns sind Sie stets auf der sicheren Seite.

Wenn Menschen plötzlich pflegebedürftig werden, haben Betroffene und ihre Angehörigen meist viele Fragen. Eine individuelle Pflegeberatung nach § 7a SGB XI ist dann empfehlenswert.

Für Sozialversicherungspflichtige ist die Pflegeberatung nach § 7a SGB XI kostenfrei, da sie von der Pflegekasse finanziert wird. Dasselbe gilt auch für Pflegekurse nach § 45 SGB XI sowie für die sog. Beratungsbesuche nach § 37.3 SGB XI. Wenn die Kasse keine Kostenübernahme zusichert, werden die Kosten für die Pflegeberatung auch nicht übernommen.

Wir prüfen zu Beginn unserer Zusammenarbeit, in welcher Form unsere Beratungskosten für Sie übernommen werden können.

Detaillierte Situationsanaylse und Beratung der nächsten notwendigen Schritte.

Kontakt

Pflege Beratung Kroll GmbH
Hermann-Teuber-Str. 26
D-47574 Goch

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